Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1297
BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82 (https://dejure.org/1984,1297)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1984 - IVb ZR 49/82 (https://dejure.org/1984,1297)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 (https://dejure.org/1984,1297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Prozessvergleichs bezüglich der Höhe des zu zahlenden Unterhalts - Veränderung der maßgebenden Verhältnisse - Beachtung der Bemessungsmaßstäbe eines Vergleichs - Angemessener Selbstbedarf des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem volljährigen Kind - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1813
  • MDR 1984, 1012
  • FamRZ 1984, 683
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82
    Insbesondere ist es, entgegen der Auffassung der Revision, nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht bei der Bemessung des angemessenen Eigenbedarfs tabellenmäßige Richtlinien als Erfahrungswerte herangezogen hat (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 = FamRZ 1982, 365, 366 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Daß es behindert ist, führt nicht zu einer unterhaltsrechtlichen Behandlung als minderjähriges Kind (Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 - FamRZ 1984, 683, 684 ff.).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Daß Silke infolge ihrer schweren körperlichen Behinderung nicht erwerbsfähig ist, rechtfertigt es nach dem Gesetz nicht, sie unterhaltsrechtlich weiterhin einem minderjährigen Kinde gleichzustellen (Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 - FamRZ 1984 683).
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Soweit aber bei einer Gegenüberstellung mit den mit dem Grundeigentum verbundenen Kosten der Vorteil der ersparten Miete überwiegt, der Eigentümer also "billiger" lebt als der Mieter einer vergleichbaren Wohnung, ist das für die Unterhaltsbemessung heranzuziehende Einkommen entsprechend höher anzusetzen (Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356 und vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 - FamRZ 1984, 683, 684).

    Daß hier die - volljährige - Tochter des Beklagten behindert und deswegen nicht erwerbsfähig ist, führt nicht zu einer unterhaltsrechtlichen Behandlung als minderjähriges Kind (vgl. Senatsurteil vom 18. April 1984 a.a.O. S. 685 f.).

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02

    Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch

    Nach der Regelung des § 1602 BGB muss ein volljähriger Unterhaltsberechtigter zur Deckung seines Lebensbedarfs grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. April 1984 IVb ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813; vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 51/01

    Berücksichtigung behinderter Kinder

    Nach der Regelung des § 1602 BGB muss ein volljähriger Unterhaltsberechtigter zur Deckung seines Lebensbedarfs grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. April 1984 IVb ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813; vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 97/06

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den kranken Sohn - Unzumutbarkeit des

    Er hatte aber, da er nicht mehr minderjährig war, auch den Stamm seines Vermögens einzusetzen; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. BGH-Urteile vom 18. April 1984 IVb ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813, und vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978).
  • BFH, 28.01.2004 - VIII R 21/02

    Kindergeld - Geldzuwendungen als Einkünfte und Bezüge?

    c) Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass nach § 1602 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein volljähriger Unterhaltsberechtigter zur Deckung seines Lebensbedarfs grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen muss; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. April 1984 IV b ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813; vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach dem BGB volljährige Kinder selbst dann, wenn sie schwer krank oder behindert sind, nicht allgemein den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind (vgl zum Unterhaltsrecht: BGH NJW 1984, 1813).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Maßstab der gesetzlich bestimmten Rangordnung ist insoweit nicht die Unterhaltsbedürftigkeit, sondern das Lebensalter (Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 - FamRZ 1984, 683, 685).
  • OLG Bamberg, 11.03.1997 - 7 UF 50/96

    Anspruch auf angemessenen nachehelichen Unterhalt; Herabsetzung und Wegfall des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 66/01

    Volljährige behinderte Kinder, kein Ansatz eigenen Vermögens

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 19.01.2005 - 18 F 5639/03

    Anwendung der gesamten Steuererstattung auf die Unterhaltsleistung bei Vorliegen

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Zeitliche

  • LSG Bayern, 18.02.2009 - L 2 B 330/08

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Gewährung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 6 K 2856/98

    Zur Berücksichtigung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 8 A 392/95

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich der Miete bzw. der auf

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.01.2001 - 2 K 3233/99

    Berücksichtigung von Vermögen eines behinderten Kindes

  • BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 8/84

    Abänderung einer Unterhaltsregelung bei tiefgreifender Veränderung der Grundlagen

  • OLG Koblenz, 02.02.2004 - 7 WF 25/04

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes

  • OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07

    Ehegattenunterhalt - Gleichrangige Ehegatten - Vorrang des zweiten Ehegatten

  • OLG Karlsruhe, 19.12.1985 - 2 UF 209/85

    Unterhalt; Behinderte Tochter; Unterhaltssätze für Ehegatten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht